Civitas Institut

PID: Bischöfe und Caritas geschlossen für absolutes Verbot PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 26. Mai 2011 um 11:31 Uhr

In seltener Einmütigkeit haben sich die deutschen Bischöfe und die Caritas für ein absolutes Verbot von PID ausgesprochen. Es ist der Politik diesmal nicht gelungen, Teile der Kirche zu Zugeständnissen zu bewegen. In einer gemeinsamen Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe und der Caritas werden auch die Gründe für diese Ablehnung noch einmal zusammengefasst. Ein übernatürlicher Grund allerdings findet sich in der Stellungnahme nicht.

Die Stellungnahme der deutschen Bischöfe und der Caritas betonen, dass PID gegen den Würdeschutz des Menschen verstoße und „keine ethisch verantwortbare Möglichkeit“ sei.

 

Es wird weiterhin vor einer „Instrumentalisierung“ menschlichen Lebens gewarnt, denn die Embryonen würden nicht um ihrer selbst willen erzeugt, „sondern ihre Existenz wird abhängig gemacht von bestimmten genetischen Dispositionen, Anlagen und Merkmalen“.

 

Mit der PID maße sich der Mensch an, „den Wert eines menschlichen Lebens einzig und allein nach Maßstäben wie Normalität und physisches Wohlbefinden zu beurteilen“. Damit werde ein Urteil „über lebenswertes und nicht lebenswertes Leben“ gefällt, heißt es in der Stellungnahme.

 

Außerdem wird auf die Gefahr der Diskriminierung von Behinderten hingewiesen. Behinderung könnte so künftig als vermeidbares Leid verstanden werden, was dazu führen könnte, dass man diese Menschen nicht mehr angemessen unterstützt.

 

Die Erklärung von Bischöfen und Caritas weist zudem einen Vergleich zwischen PID und Abtreibung zurück. Hier geht die Argumentation allerdings in die Irre, wenn behauptet wird, dass eine Abtreibung „rechtlich“ nur möglich sei mit Blick auf den Gesundheitszustand der Frau, nicht jedoch auf den Gesundheitszustand des Kindes. Es ist zwar richtig, dass nach dem Gesetz eine Abtreibung dann nicht strafbar ist, wenn die Mutter durch die Schwangerschaft an Leib und Leben bedroht ist, während in allen anderen Fällen die Tötung des Kindes im Mutterleib zwar verboten ist, aber unter bestimmten Bedingungen (Beratungsschein) nicht bestraft wird. Dieser Beratungsschein und damit die Straffreiheit wird aber mit Indikationen verbunden, in denen nicht der Gesundheitszustand der Frau, sondern in vielen Fällen der des Kindes im Mittelpunkt steht.

 

Zuletzt wird darauf hingewiesen, dass die Erfolgsaussichten mit PID ein Kind zu bekommen unter 20 Prozent liegen.

 

Was in der Erklärung fehlt, ist eine übernatürliche Begründung, die für Bischöfe doch zweifellos im Mittelpunkt stehen sollte, da sie sich ansonsten überflüssig machen. Alle diese Argumente können nämlich auch von einem Atheisten oder Agnostiker akzeptiert werden, weshalb es auch durchaus richtig ist, diesen naturrechtlichen Aspekt zu betonen, um alle Menschen guten Willens gegen PID zu gewinnen. Doch die Kirche darf dabei nicht stehen bleiben, sondern muss den höchsten und wichtigsten Grund nennen, den Willen Gottes, der die Tötung von unschuldigen Menschen verbietet. Die Zuwiderhandlung ist deshalb eine sehr schwere Sünde die mit dem Verlust des ewigen Ziels, der glückseligen Anschauung Gottes im ewigen Leben, verbunden ist.

 

Vermutlich glauben die Bischöfe, man könne die Menschen mit einem solchen Argument nicht mehr kommen und sie würden es ohnehin nicht mehr verstehen. Selbst wenn dies zutrifft, ist es die Aufgabe der Christen, „ob gelegen oder ungelegen“ das Wort Gottes zu verkünden, wie der hl. Paulus sagt. Doch seit Jahrzehnten geben sich die offiziellen Vertreter der Kirche mit einem sekundären Christentum zufrieden. Und ist nicht gerade dies ein entscheidender Grund, weshalb der heutige Mensch solche übernatürlichen Argumente nicht mehr versteht?

 

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