| Von Gottes Gnaden |
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| Montag, den 20. Juni 2011 um 07:03 Uhr | ||||
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Diese Präzisierung ist wichtig, wenn man das traurige Ergebnis einer Volksabstimmung in Betracht zieht, die am 19. Juni stattgefunden hat. 69 Prozent der Liechtensteiner Bürger haben für ein umoralisches „Partnerschaftsgesetz“ gestimmt.
Es sieht vor, zwei Männer oder zwei Frauen auf dem Standesamt „Lebenspartnerschaften“ eintragen können. (Noch) Nicht zulässig sind die Adoption von Kindern und die Anwendung von „fortpflanzungsmedizinischen Verfahren“ für diese „Paare“.
31 Prozent der Bürger folgten dem Aufruf des Liechtensteiner Oberhirten, Erzbischof Wolfgang Haas, der die Gesetzesvorlage als Angriff auf das Naturrecht und als Schwächung der Familie verurteilte, und stimmten mit „Nein“.
74 Prozent der Bürger gingen zur Abstimmung.
Die Liechtensteiner Justizministerin Aurelia Frick sagte, mit dem Ergebnis sei ein „entscheidender Schritt in Richtung Enttabuisierung der Homosexualität“ und damit „ein starkes Zeichen für Toleranz“ gelungen. Im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie im übrigen öffentlichen Recht würden die „eingetragenen gleichgeschlechtlichen Paare den Ehepaaren gleichgestellt“.
Das Fürstenthaus schwieg. Dabei hat der Fürst vor Gott und gemäß seinem in der Verfassung beschriebenen Amt die Pflicht, einem solchen Gesetz zu widerstehen. Gottesgnadentum bedeutet zuerst Gottesgehorsam.
Ein weiterer Gefahrenpunkt sind Pläne zur Einführung der „Fristenregelung“. Das Datum des Urnengangs über die entsprechende Volksinitiative steht noch nicht fest.
Das II. Vatikanische Konzil bezeichnete die Abtreibung zu Recht als „verabscheuungswürdiges Verbrechen“.
In Liechtenstein soll nach dem Willen der Landesregierung auch das Bekenntnis des Landes zur katholischen Religion abgeschafft werden. Die „Trennung von Kirche und Staat“ hat die Regierung angekündigt.
Paragraph 37 (2) der Verfassung besagt:
„Die römisch-katholische Kirche ist die Landeskirche und geniesst als solche den vollen Schutz des Staates; anderen Konfessionen ist die Betätigung ihres Bekenntnisses und die Abhaltung ihres Gottesdienstes innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung gewährleistet.“
Aus Protest hat Erzbischof Haas jüngst die kirchliche Mitwirkung am Nationalfeiertag abgesagt. Er zelebrierte bisher immer am Maria-Himmelfahrtstag – einen Gottesdienst im Beisein des Fürsten.
Pius XI. sagte in seiner Enzyklika Quas primas anlässlich der Einsetzung des Christkönigfestes: „Für die Staaten aber wird die alljährliche Feier dieses Festes [des Christkönigs] eine Mahnung sein, daß die Staatenlenker und Behörden, so gut wie die einfachen Bürger, die Pflicht haben, Christus öffentlich zu ehren und ihm Gehorsam zu leisten. Sie wird stets den Gedanken an jenes Jüngste Gericht in ihnen wachhalten, bei dem Christus, der aus dem öffentlichen Leben verbannt und aus Verachtung vernachlässigt und übergangen wurde, unerbittlich streng solch schmähliche Mißhandlung rächen wird. Es ist eine Forderung seiner göttlichen Würde, daß die ganze menschliche Gesellschaft sich nach den göttlichen Gesetzen und den christlichen Grundsätzen richte, sowohl in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung, wie auch in der Heranbildung der Jugend zu gesunder Lehre und zu sittlicher Unbescholtenheit.“
Das Civitas-Institut unterstützt die Initiative für einen nationalen Sühne- und Gebetstag am Christkönigsfest (letzter Oktobersonntag) im Erzbistum Vaduz, dem Landesbistum.
Das Civitas Institut erinnert an das Wort von Kardinal Pie an Napoleon III.: „Wenn die Zeit vorbei ist, in der Jesus Christus herrscht, dann ist auch die Zeit der Herrschaft der Regierungen vorbei.“
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Liechtenstein ist nach den Worten der Landesverfassung eine „konstitutionelle Erbmonarchie auf parlamentarischer und demokratischer Grundlage“. Die „Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und wird von beiden nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verfassung ausgeübt.“ Der Fürst regiert – so der Verfassungstext – „nach Gottes Gnaden“.
