| Politik, Ehe, Familie, Erziehung |
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| Montag, den 18. Juli 2011 um 06:45 Uhr | ||||
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Ebenso schloß man Gott und Jesus Christus von der Gründung der Familie aus, degradierte die Ehe zu einem rein bürgerlichen Vertrag, während Christus die Ehe zu einem „großen Sakrament,“ (Eph 5, 32.) gemacht hatte und das Eheband zum heiligen und heiligenden Sinnbild des Bandes, das ihn an seine Kirche bindet. Die Folgen davon sind allenthalben zu sehen: es erlischt und schwindet beim Volk der religiöse Sinn, den die Kirche in die Keimzelle der Gesellschaft, in die Familie, hineingelegt hatte; häusliche Ordnung und häuslicher Friede werden zerrüttet; Einheit und Festigkeit der Familie werden mehr und mehr erschüttert; das Heiligtum der Ehe wird entweiht durch unreine Leidenschaft und mörderische Selbstsucht, die Lebensquelle von Familie und Volk also vergiftet. Endlich verbannte man Gott und Christus aus der Erziehung der Jugend; die Folge davon war, daß die Schule nicht nur religionslos, sondern nach und nach offen oder geheim religionsfeindlich wurde. Die Kinder mußten die Überzeugung gewinnen, Gott und Religion seien zum guten Leben unnütz; hörten sie doch von diesen überhaupt nicht oder nur mit Verachtung reden. Hat man aber Gott und göttliches Gesetz aus dem Unterricht verbannt, wie wird man dann die Jugend vor dem Bösen bewahren und zu einem frommen, reinen Leben anhalten können? Wie will man für Familie und Staat gesittete, ordnungs- und friedliebende Menschen heranbilden, die das Gemeinwohl zu fördern imstande sind?«
Papst Pius XI. in „Ubi Arcano“ (1922)
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»Hat man Gott und Jesus Christus aus der Gesetzgebung und der Politik hinausgewiesen und leitet man die Autorität nicht mehr von Gott her, sondern von den Menschen, dann fehlt den Gesetzen ihre wahre und wirksame Sanktion, dann fehlen ihnen die höchsten Kriterien des Rechts - und heidnische Philosophen wie Cicero haben schon begriffen, daß Menschengesetze nur im ewigen Gesetz Gottes verankert sein können -; damit ist die Grundlage der Autorität zerstört, da man die Quelle verschüttet hat, aus der den einen das Befehlsrecht zufließt, den anderen die Gehorsamspflicht. So mußte mit unerbittlicher Notwendigkeit die ganze Gesellschaft erschüttert werden, nachdem diese jeder festen Stütze und jedes Schutzes beraubt und zum Tummelplatz für Parteien wurde, denen es nur um die Macht, nicht um das Wohl des Vaterlandes zu tun ist.
