| Unsere Regierung greift durch! |
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| Donnerstag, den 26. März 2009 um 09:23 Uhr | ||||
Bundesjustizministerin Zypries will unerwünschte, bereits verbotene Telefonwerbung energisch verhindern. Dieses löbliche Vorhaben reiht sich ein in jene Tradition, innerhalb derer der damalige Innenminister Schily in einem anderen Zusammenhang entschlossen feststellte: "Dann machen wir eben ein Gesetz gegen den Besitz solcher Waffen!"
Der Staat riskiert, jegliche Autorität zu verlieren, wenn er Gesetze beschließt, welche in der Folge nicht durchgesetzt werden können. Ebensowenig, wie waffenbesitzende Verbrecher ihre Waffen als Folge des neuen Gesetzes reumütig zur nächsten Polizeistation bringen oder sie wenigstens anonym im nächsten Bundeswehrdepot entsorgen wird, ebensowenig wird eine entsprechende Vorschrift das Ende der mehr als lästigen Telefonwerbung bedeuten. Sie soll nämlich beinhalten, daß bei Anrufen dieser Art zwangsweise die Nummer des Anrufenden auf dem Display des angerufenen Telefonapparates erscheint. Wird sie unterdrückt, drohen empfindliche Bußgelder. Das finden wir sehr fein ausgeklügelt. Woran nämlich soll ich den Anrufer erkennen, wie soll ich ihn dem wohlverdienten Bußgeld zuführen - wenn ich seine Nummer nicht erkenne? Noch erfreulicher ist die Bestimmung, daß telefonisch zustande gekommene Verträge der schriftlichen Bestätigung bedürfen. Ob ich meinen Pizzaservice sicherheitshalber jetzt darauf hinweisen sollte? Und weiter: schon jetzt bekommt man auf die Bemerkung, unangeforderte Telefonwerbung sei in der EU verboten, die treffende Antwort: "Stimmt! Deshalb rufen wir Sie auch aus der Schweiz an!" Im Zeitalter der Globalisierung kann das auch Sri Lanka sein. Oder Tobago. Letztlich hilft dann doch nur ein strapazierfähiger Anrufbeantworter. In Wirklichkeit ist die Angelegenheit nur begrenzt lustig oder nur lästig. Wenn man die Sache genauer überlegt, so untergräbt der Gesetzgeber, so untergräbt letztlich der Staat durch solche unausgegorenen Vorschriften und Gesetze seine Autorität durch erwiesene Inkompetenz, und das, was wir hier anführen, ist alles ja kein Einzelfall. Es gilt ja auch für das Thema, welches augenblicklich mehrmals täglich durch die Medien gehetzt wird: und ist es nicht seltsam, daß man sich an dieser Stelle gleich veranlaßt fühlt, seine selbstverständliche Gegnerschaft gegen die Kinderpornographie öffentlich zu erklären? Wir tun es hiermit. Und doch: eine Gesellschaft, die 999 Tabus ersatzlos in die Tonne gestampft hat, heult auf, wenn nun das 1000ste Tabu offenbar von zehntausenden gebrochen wird. Bei diesen zehntausenden handelt es sich um Mitmenschen, die nicht begreifen wollen oder können, daß ihr Tun schändlich ist: Triebbefriedigung jeglicher Art ist doch heutzutage durchaus nicht mehr tabubelegt! Ob man damit Kinder um ihr ganzes Leben bringt oder Sklavenimport aus Osteuropa oder sonstwoher - das wird noch nicht einmal als prinzipiell gleich erfaßt. Zurück zum Gesetzgeber. Er stellt sich seiner Verantwortung und will, so unsere Familienministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen, den Zugang zu entsprechenden Seiten verbieten lassen. Da wundert sich der erfahrene Surfer! Das ist dann verboten wie unerlaubter Waffenbesitz oder unerwünschte Telefonwerbung, der Zugang in Deutschland ist auch unmöglich gemacht - der erfahrene Suerfer ist aber internetmäßig schneller im Ausland, als unsere Frau Ministerin mit dem Finger schnippen kann: und dort kommt er auf die entsprechenden Seiten. Was unbedingt not tut, ist ein neues Unrechtsbewußtsein oder, um es "mittelalterlich" auszudrücken: ein neues Sündenbewußtsein! Ganz selbstverständlich ist der Christ der weltlichen Obrigkeit untertan, ist sie doch von Gott. Das enthebt die Obrigkeit jedoch nicht der Verantwortung, ihre Autorität vernünftig und zielgerichtet einzusetzen. Anstatt unsinnige Gesetze zu beschließen, wäre es vielleicht angebracht, ein altes Bewußtsein von Sitte und Anstand neu zu fördern, welches beinhaltet, daß man seine Mitmenschen (aus dem Gebot der Nächstenliebe geht das ganz eindeutig hervor) nicht mehr als ganz dringend notwendig belästigt. Und zwar weder mit Waffen (das ist sowieso indiskutabel, wenn auch anscheinend immer üblicher), noch mit unerwünschtem Eindringen in seine Privatsphäre mit Hilfe jener "ständig geöffneten Haustür", welche das Telefon ist. Und da es im letzten genannten Sachverhalt weder Notwendigkeit noch simple Belästigung gibt, sondern weil es hier um das 5. Gebot Gottes geht, muß auch diesbezüglich das Bewußtsein neu geschaffen werden. Es ist aberzogen worden. Eine Gesellschaft mit gemeinsamem ethischen Konsens auf der Grundlage der Gebote Gottes und der Lehre Jesu, des Christkönigs, braucht keine minutiöse Verhaltensregelung durch unsinnige Gesetze! JV
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Bundesjustizministerin Zypries will unerwünschte, bereits verbotene Telefonwerbung energisch verhindern. Dieses löbliche Vorhaben reiht sich ein in jene Tradition, innerhalb derer der damalige Innenminister Schily in einem anderen Zusammenhang entschlossen feststellte: "Dann machen wir eben ein Gesetz gegen den Besitz solcher Waffen!"

