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Staatsrechtler Isensee: „Titanic“-Karikatur ist strafbar PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 07. April 2010 um 12:12 Uhr

In einem Interview für die in Würzburg erscheinende katholische Tageszeitung „Tagespost“ hat der Bonner Professor für Staatsrecht und bekannte liberale Katholik, die ungeheuere Beleidigung unseres Herrn Jesus Christus durch das atheistische Satire-Magazin „Titanic“ als strafbar bezeichnet. Mehrere Anzeigen werden derzeit vorbereitet oder wurden bereits eingereicht.

Professor Isensee gehört zu den entschiedensten Verfechtern der liberalen Staatsidee in der katholischen Kirche und wendet sich gegen die Rechte Gottes und Seiner Kirche, gegen das soziale Königtum Jesu Christi in der Gesellschaft.

 

So ist klar, daß er im Interview nur auf der Basis des in Deutschland bestehenden Rechts argumentiert, wenn er die Karikatur auf dem Titelblatt der Zeitschrift „Titanic“ als strafbar bezeichnet. Isensee verteidigt diese Rechtslage ausdrücklich.

 

Der Paragraph 166 des Strafgesetzbuches sieht eine Strafe bei Religionsbeschimpfung vor, wenn diese geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Diese schwammige Ausdrucksweise führt dazu, daß praktisch alle Beleidigungen unseres Herrn Jesus Christus und Seiner Kirche, sowie die „Verletzungen religiöser Gefühle“ von Christen ungeahndet bleiben, da Christen nicht durch Gewaltakte den öffentlichen Frieden stören. Beleidigungen dieses Ausmaßes, wie sie auf dem Titelbild der Zeitschrift „Titanic“ geschehen sind, mit Bezug zum Islam, hätte eine Welle der Gewalt ausgelöst und wären deshalb vom Gericht vermutlich klar bestraft worden. In Deutschland muß man erst Gewalt ausüben, um gehört zu werden. Eine feine Demokratie!

 

Der Paragraph 166 schützt somit nur den öffentlichen Frieden, wie Professor Isensee bestätigt. Er sagt dazu: „Der säkulare Staat ist gar nicht fähig, das Rechtsgut der Ehre Gottes überhaupt als Rechtsgut zu erkennen. Er hat nur innerweltliche Zwecke zu schützen. Die Religion und die Anhänger einer Religion müssen sich in einer offenen Gesellschaft Äußerungen von anderen prinzipiell gefallenlassen, gleich ob sie sie moralisch oder unmoralisch, für geschmacklos oder hinnehmbar halten. Das ist das Schicksal einer offenen freiheitlichen Grundrechtegesellschaft.“

 

Zu diesen altliberalen Äußerungen des Staatsrechtlers, die in etwa so katholisch sind, wie Aussagen der Freimaurer, ist folgendes zu sagen:

 

1. Es war nicht die Absicht der Gründungsväter der Bundesrepublik Deutschland und der Väter des Grundgesetzes, einen „säkularen Staat“ zu gründen, wie er in Frankreich existiert. Diese Interpretation des Grundgesetzes findet sich erst ab den 80iger Jahren des letzten Jahrhunderts in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, das damit dem Grundgesetz eine neue Ausrichtung gibt.

 

2. Der Staat besteht insbesondere aus den Autoritätspersonen, die den Staat leiten und seine Politik bestimmen. Von diesen Personen zu behaupten sie seien überhaupt nicht fähig, die Ehre Gottes als Rechtsgut zu erkennen, bedeutet entweder, daß unsere Politiker schwachsinnig sind, oder das sie Atheisten sind. Beides ist kaum anzunehmen. Also müßten sie durchaus in der Lage sein,. die Ehre Gottes als Rechtsgut zu erkennen.

 

3. Einen Staat der ausschließlich „innerweltliche Zwecke“ schützt, hat es in der gesamten Menschheitsgeschichte bisher nicht gegeben. Ein solcher Staat ist für einen Katholiken auch nicht der Verteidigung wert. Ein Staat, in dem die Rechte Gottes und Seiner Kirche und die Rechte der Christen keine Bedeutung haben und diese sich praktisch jede Beleidigung gefallen lassen müssen, wird ebenso untergehen wie das Römische Reich. Und nichts anderes hat ein solcher Staat auch verdient.

 

4. Eine „offene Gesellschaft“ die diesen Namen auch nur annähernd verdient, ist eine solche Gesellschaft, die offen ist für Gott. Eine Gesellschaft die Gott ausdrücklich aus der Rechtsordnung ausschließt, ist eine absolutistische Gesellschaft, die sich in der Welt selbst einsperrt.

 

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