Keine Einmischung in unternehmerische Verantwortung |
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Sonntag, den 08. Juni 2008 um 18:59 Uhr | ||||
![]() Wörtlich sagte Wansleben bei einer Konferenz des Bundesarbeitsministeriums in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt: „Die Freiheit des eigenverantwortlichen Handelns für die Gesellschaft darf der Gesetzgeber nicht beschneiden, indem er in den Wettbewerb eingreift“. Naturrechtlich und auf der Grundlage der berufsgemeinschaftlichen Selbstverwaltung ist die Wettbewerbskontrolle nicht Aufgabe des Staates, sondern der Berufsgemeinschaften selbst. Und hier gilt das Prinzip: Soviel Freiheit wie möglich, sowenig Eingriffe wie nötig. So fordert der DIHK, daß beim Vergaberecht (Auftragsvergabe der öffentlichen Hand an die Wirtschaft) die Qualität der Leistung und das Preis-Leistungsverhältnis die ausschließlichen Kriterien sein müssen, da alles andere zur Beliebigkeit verführt.
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